Ein Gedanke zu „Zugspitz Extremberglauf 2008

  1. TomRunTomRun Beitragsautor

    Wikipedia:
    2008 geriet der Lauf in die Schlagzeilen, als bei Temperaturen unterhalb des Gefrierpunkts zwei Läufer kurz vor dem Ziel starben und sechs weitere zur Behandlung ins Krankenhaus gebracht werden mussten. Insgesamt waren bei der Rettungsaktion 80 Helfer der Bergwacht, des Bayerischen Roten Kreuzes und der alpinen Einsatzgruppe der Polizei Bayern im Einsatz. Die Obduktion stellte als Todesursache für einen der Läufer Unterkühlung fest, während beim anderen nicht eindeutig festgestellt werden konnte, ob er an Unterkühlung oder einem Herz-Kreislauf-Kollaps gestorben war. Die Staatsanwaltschaft München II leitete daraufhin ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung gegen den Veranstalter ein und beantragte im November 2008 beim Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen einen Strafbefehl, in dem eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen gefordert wurde. Im Juli 2009 folgte das Amtsgericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Nach dem Einspruch des Beschuldigten wurde der Fall im November vor dem Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen verhandelt, das ihn am 1. Dezember 2009 freisprach. In seiner Begründung verwies das Gericht darauf, dass sich jene Läufer, die die Warnungen des Veranstalters missachtet hatten, „eigenverantwortlich selbst gefährdet“ hätten.

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